PKW

 

Ausbildungsklasse B

 

Der klassische PKW Führerschein: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt ).

 

Ausbildungsklasse BE

 

Kombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

 

Ausbildungsklasse B Automatik

 

Die Ausbildung entspricht der Klasse B mit dem einzigen Unterschied, daß man später nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren darf. Eine "Erweiiterung" auf Fahrzeuge mit Schaltgetriebe ist durch eine gesonderte praktische Nachprüfung jederzeit möglich.    

 

Führerschein ab 17 (BF17)

 

Durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" (BF17; auch Führerschein mit 17 genannt) kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten "verkehrszuverlässigen" Person geführt werden darf. Damit schließt das BF17 an die professionelle Ausbildung in den Fahrschulen an. Der junge Fahrer/die junge Fahrerin ist nach dem Ablegen seiner/ihrer vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer des Pkw. Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, ist also kein „Laienfahrlehrer“, sondern lediglich Ansprechpartner für die jungen Fahranfänger und soll Rat und Hinweise erteilen.

 
► Weitere Informationen zum "Führerschein ab 17" finden Sie hier
 

 
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