LKW



Ausbildungsklassen C / CE

 

  • Klasse C
    Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
    (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

  • Klasse CE
    Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge.


Die Ausbildung auf einem LKW (Klasse C/CE) unterteilt sich offiziell in die Aus- u. Weiterbildung nach BKrFQG.
Die Fahrschule Weithofer bietet Ihnen beide Schwerpunkte mit jeweils folgendem Umfang an:

 

Die Ausbildung zum Beruftskraftfahrer nach BKrFQG.

 

  • Dauer der Ausbildung:
    Circa 14 Wochen in Vollzeit

  • Teilnehmerzahl:
    Mindestens 8, maximal 15 Teilnehmer

  • Teilnehmerkreis:
    Arbeitssuchende und Interessierte die im Bereich Transportwesen eine berufliche Zukunft
    mit einem anerkannten Berufsabschluss anstreben.

  • Voraussetzungen:
    -  Hauptschulabschluss oder höherwertig
    -  Eignungsuntersuchung
    -  Augenarzt und Allgemeinarzt (Kann bei uns durchgeführt werden)
    -  Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
    -  Mindestalter 21 Jahre
    -  Führerschein der Klasse B (oder alt Klasse 3)
    -  2 Jahre Fahrpraxis mit einem Kfz dieser Klassen
    -  Erste Hilfe Kurs (Kann bei uns erworben werden)

  • Ziel der Qualifizierung:
    Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten für eine Tätigkeit als qualifizierte/r Berufskraftfahrer/in
    in Unternehmen unterschiedlichster Bereiche.

  • Inhalte:
    -  Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C/CE
    -  Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
    -  Ausbildung auf einem Ladekran
    -  Ladungssicherung
    -  Perfektionstraining
    -  Wirtschaftlicher und verkehrssicherer Umgang mit Nutzfahrzeugen
    -  Kennenlernen verschiedener Getriebe
    -  Auf - und Abnehmen verschiedener Wechselbehälter
    -  Verkehrsrecht
    Beschleunigte Grundqualifizierung

  • Abschluss:
    Führerschein der Klasse C/CE
    GGVS/ADR Bescheinigung
    Gabelstaplerausweis
    Ladekranausweis
    Zertifikat für Ladungssicherung
    Zertifikat für die ganze Maßnahme
    IHK Prüfung: Beschleunigte Grundqualifikation

     

Die Weiterbildung nach BKrFQG.

 

  • Dauer der Weiterbildung:
    Die Weiterbildungsmaßnahmen umfassen 35 Zeitstunden (in Einheiten von mindestens jeweils 7 Std.),
    die innerhalb von 5 Jahren zu absolvieren sind.
  • Voraussetzungen:
    - Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
    Erworben vor dem 10.09.2008 (D-Klassen) oder vor dem 10.09.2009 (C-Klassen)
    Späterer Führerscheinerwerb: Grundqualifikation nach BkrFQG erforderlich

 

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem aktuellen Flyer
"Ihr Weg zum Berufskraftfahrer"

 

 
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